Ein Berggericht war ein Gericht, das für bergrechtliche Angelegenheiten, Schlichtungen und Unfallermittlungen in den Bergbaurevieren zuständig war, die Konzessionen überwachte und die Rechtsansprüche der Landesfürsten vertrat.[1] In den Bergbaugebieten unterstanden den Berggerichten die Steinkohlen- und Erzgruben,[2] Kalk- und Steinbrüche sowie die Weiterverarbeitung und der Verkauf der Produkte aus diesen Wirtschaftsbetrieben.[3] Später wurden die Berggerichte aufgelöst und ihre Aufgaben fielen in die Zuständigkeit der gewöhnlichen Gerichte.[4]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 1.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 24.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 12.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 2.