Der Bergmeister (lat. Magister montium) war nach den älteren Bergordnungen[1] ein Beamter des jeweiligen Landesherrn, der von diesem beauftragt war, den Bergbau zu überwachen und das Bergrecht auszuüben.[2] Später war der Bergmeister dann ein an einem Bergamt tätiger Bergbeamter[1] der ersten bzw. unteren Instanz.[3] Bergmeister gab es in jedem Bergrevier Deutschlands.[1] Der Titel des Bergmeister wurde erstmals im Jahr 1212 im Stift Admont erwähnt.[4] In Österreich wurde der Bergmeister auch als Obristbergmeister bezeichnet.[5] Im Preußen des späten 19. Jahrhunderts war Bergmeister ein Titel für den Revierbeamten der untersten Instanz eines Bergreviers.[6]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 12.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 26.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 10.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 15.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 1.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 19.