Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist ein elektronisches Postfach für Rechtsanwälte, aufbauend auf der EGVP-Infrastruktur. Das Postfach soll den in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz, mit Behörden und untereinander ermöglichen[1] und den EGVP-Client für den Zugriff der Rechtsanwälte auf das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ablösen.
Seit dem 1. Januar 2018 besteht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO für Anwälte die sogenannte passive Nutzungspflicht: Sie haben die für das beA erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und Zugänge von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Seit 1. Januar 2022 verpflichtet § 130d S. 1 ZPO Rechtsanwälte, Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten an Gerichte. Diese teilweise als aktive Nutzungspflicht bezeichnete[2] elektronische Einreichung kann über beA, aber auch über andere nach § 4 Abs. 1 ERVV zugelassene elektronische Wege erfüllt werden.