Die Betreuerpflichten eines rechtlichen Betreuers sind es, als gesetzlicher Vertreter die Interessen der jeweiligen Betreuten im Rahmen seines Aufgabenkreises zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche der Betreuten zu berücksichtigen. Auch gegenüber dem Betreuungsgericht bestehen Pflichten des Betreuers.