Das Bezirksamt (BA) ist neben der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gemäß der Verfassung von Berlin Teil der Berliner Verwaltung auf der Ebene der zwölf Bezirke von Berlin. Alle zwölf Bezirksämter enthalten in ihren Namen den offiziellen Zusatz „von Berlin“, z. B. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin.
Da die Stadt Berlin eine Einheitsgemeinde ist, üben die Bezirksämter nur eine untergeordnete kommunalpolitische Funktion aus.