Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften |
Kurztitel: | Biokraftstoffquotengesetz |
Abkürzung: | BioKraftQuG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
Erlassen am: | 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2007 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das deutsche Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG)[1] heißt mit vollem Titel Gesetz zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften. Es ist ein Artikelgesetz, in dem ein Mindestanteil von Biokraftstoffen am gesamten Kraftstoffabsatz in Deutschland vorgeschrieben und reguliert wird. Das Gesetz wurde am 26. Oktober 2006 im Deutschen Bundestag verabschiedet und führte erstmals zum 1. Januar 2007 eine Mindestverwendung von Biokraftstoff ein. Mit dem Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 15. Juli 2009 wurden wesentliche Teile der Regelungen geändert.
In Deutschland ist Biodiesel der bedeutendste Biokraftstoff. Daneben spielt Bioethanol als Rohstoff zur Herstellung des Additivs ETBE oder als Hauptkomponente von Ethanol-Kraftstoff (E85) sowie Pflanzenöl eine Rolle. Bei der Berechnung der Biokraftstoffquote werden Beimischungen und rein verwendete Biokraftstoffe berücksichtigt.[2]