CRAMRA

Der weiße Kontinent Antarktika auf einem blauen Grund. Von der Bildmitte gehen in gleichem Abstand zueinander 12 Linien ab. Außerdem sind von der Mitte ausgesehen drei größer werdende Kreise auf dem Bild.
Emblem des Antarktis-Vertrags

CRAMRA (kurz für Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities) ist die Kurzbezeichnung für ein am 2. Juni 1988 im neuseeländischen Wellington verabschiedetes, aber nie in Kraft getretenes, internationales Abkommen. Es hatte die völkerrechtliche Regelung staatlicher Erschließungs- und Bergbauunternehmungen in der Antarktis zum Ziel und hätte die Erkundung und den Abbau von Ressourcen unter Einhaltung strenger Umweltvorschriften erlaubt.

Den Verhandlungsrunden gingen einige Jahrzehnte kleiner Funde antarktischer Ressourcen sowie Spekulationen über große Vorkommen voraus. Die Vertragsstaaten des 1959 verhandelten Antarktis-Vertrags hielten eine Regelung für notwendig, um eine mögliche Gefahr für die Koexistenz der Staaten in der Antarktis abzuwenden. Die Anzahl der beteiligten Staaten wuchs im Laufe der sechs Jahre andauernden Verhandlungen auf 32 Nationen an.

Nach seinem Verabschiedungsort wird CRAMRA auch Wellington Convention oder Wellingtoner Übereinkommen genannt. Das Übereinkommen war nicht unumstritten. Bereits während der Tagungen wurde Kritik, unter anderem im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen und von Umweltorganisationen geäußert. Trotzdem kam es zu einer Einigung. Nach der Verabschiedung nahm die Kritik weiter zu, auch verursacht durch Umweltkatastrophen. Australien und Frankreich stellten den Plan vor, die Antarktis zu einem Wildnispark umzugestalten. Diesem Ziel schlossen sich weitere Staaten an, sodass CRAMRA von keinem Staat ratifiziert wurde und somit nicht in Kraft trat. Einige der Vorschriften wurden jedoch in das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag aufgenommen, das 1991 aufgrund der australisch-französischen Initiative verabschiedet wurde. Dazu gehören die Prinzipien der Umweltschutzregelungen und die Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung. Seit Inkrafttreten des Umweltschutzprotokolls gilt CRAMRA als aufgegeben.

In der Umweltrechtsliteratur wird CRAMRA teilweise das Potential zugesprochen, ein mögliches Regime für die Zukunft zu sein, wenn Staaten entscheiden würden, das 1991 verabschiedete Bergbauverbot nicht zu verlängern.


CRAMRA

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