Klassifikation nach ICD-10 | |
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H71 | Cholesteatom |
H60.4 | Gehörgangscholesteatom |
H95.0 | Rezidivierendes Cholesteatom, Mastoidhöhle, nach Mastoidektomie |
H66.2 | Otitis media epitympanalis |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Als Cholesteatom (Synonym: Perlgeschwulst, Zwiebelgeschwulst, Otitis media epitympanalis) des Ohres bezeichnet man eine Einwucherung von mehrschichtig verhornendem Plattenepithel in das Mittelohr mit nachfolgender chronisch-eitriger Entzündung des Mittelohrs von Säugetieren. Die chronische Mittelohrentzündung beim Cholesteatom wird als chronische Knocheneiterung bezeichnet. Das Cholesteatom ist eine progrediente, destruierend-entzündliche Läsion. Das Cholesteatom zeigt aus pathologischer Sicht folgende Charakteristiken: Migration, gesteigerte Zellproliferation, Invasivität, gestörte Zelldifferenzierung, Progredienz und Neigung zu Rezidiven nach operativer Intervention.
Beim gesunden Ohr sind das verhornende Plattenepithel des äußeren Gehörgangs und das Schleimhautepithel des Mittelohrs durch das Trommelfell vollständig voneinander getrennt.[1] Wird diese Barriere aufgehoben, können Plattenepithelzellen in die Paukenhöhle einwachsen. Dadurch kommt es zu einer Ausbreitung von verhornendem Plattenepithel in die Mittelohrräume.
Cholesteatome können auch außerhalb des Ohres in der Schädelhöhle oder Schädelwand entstehen.