Unter Dachausmittlung versteht man im Bauwesen die geometrische Festlegung einer Dachform und ihrer Schnittlinien (Traufe, Ortgang, First, Grat, Verfallung, Kehle) über dem gegebenen Grundriss. Sie ist u. a. für den ausführenden Zimmerer die Grundlage für die konstruktive Ausbildung des Dachs.[1] Praktisch notwendig ist hierbei die Ermittlung der wahren Länge der Grate und Kehlen, da diese als dreidimensionale, geneigt verlaufende Gebilde in der zweidimensionalen Draufsicht verkürzt erscheinen.
Die verschiedenen Vorgehensweisen ein Dach auszumitteln und die daraus sich ergebende fertige Dachausmittlung ergeben sich aus der Geometrie des Grundrisses, der Höhe beziehungsweise den Höhen und Überständen der Traufen und den Dachneigungen.
Haben alle Dachflächen eines Daches die gleiche Dachneigung und die gleiche Traufhöhe, dann spielt die Dachneigung für die Dachausmittlung keine Rolle, da alle Dachverschneidungslinien (Grate, Kehlen und Firste) entweder in der Winkelhalbierenden oder parallel zu den jeweils dazugehörenden Traufen verlaufen.
Unterschiedliche Traufhöhen und Dachneigungen erfordern jedoch eine vorhergehende zeichnerische oder rechnerische Ermittlung einer oder mehrerer Höhenlinien.
In Büchern über Darstellende Geometrie werden Dachausmittlungen und Böschungsflächen unter dem Oberbegriff kotierte Projektionen behandelt.