Klassifikation nach ICD-10 | |
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A90 | Denguefieber [Klassische Dengue] |
A91 | Hämorrhagisches Denguefieber |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Das Denguefieber [[1] Siebentagefieber[2] und kurz Dengue ist eine Krankheit, deren Ursache eine Infektion mit dem Dengue-Virus ist. Bei dem Virus handelt es sich um ein 40 bis 60 nm großes, behülltes RNA-Virus mit positiver Polarität aus der Familie der Flaviviren.
], auch Dandyfieber, Polkafieber, Knochenbrecherfieber,Das Virus wird durch den Stich einer Stechmücke übertragen und ist in tropischen und subtropischen Gebieten verbreitet. Die einzigen bekannten Wirte des Virus sind Primaten und verschiedene Stechmückenarten. Es existieren vier verschiedene Serotypen (Untergruppen) des Virus, die innerhalb der letzten 2000 Jahre in Asien sehr wahrscheinlich unabhängig voneinander von Primaten auf den Menschen übersprangen.[1] Seit dem Zweiten Weltkrieg und der folgenden Globalisierung ist das Denguefieber unter anderem durch die Verbreitung seines Überträgers auf dem Vormarsch und wird oft auch als emerging disease (sich ausbreitende Krankheit) bezeichnet.[3] Bei Denguefieber handelt es sich um die sich am schnellsten ausbreitende virale von Stechmücken übertragene Krankheit; die Fallzahlen haben sich von 1960 bis 2010 verdreißigfacht.[4]
Die Krankheit äußert sich häufig mit unspezifischen Symptomen oder solchen, die einer schweren Grippe ähneln; es kann aber auch zu inneren Blutungen kommen. Bei einem schweren Krankheitsverlauf können ein sogenanntes „hämorrhagisches Denguefieber“ (DHF) oder ein Dengue-Schock-Syndrom (DSS) auftreten, die beide zum Tode führen können. Die WHO schätzt, dass jährlich 50 bis 100 Millionen Personen erkranken, 500.000 Personen einen schweren Krankheitsverlauf durchleiden und 22.000 Personen an Denguefieber sterben; die meisten der Todesopfer sind Kinder. Wissenschaftler berichteten im April 2013 in der Zeitschrift Nature, dass sich tatsächlich aber laut ihren Untersuchungen jährlich rund 390 Millionen Menschen mit dem Erreger des Dengue-Fiebers infizierten.[5]
In Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht eine Meldepflicht bei Verdacht, Erkrankung, Tod, direktem und indirektem Erregernachweis oder hämorrhagischem Krankheitsverlauf.
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