Die Dernbacher Fehde war eine nahezu hundertjährige, von etwa 1230 bis 1333 andauernde Auseinandersetzung zwischen dem Haus Nassau, dem örtlichen Adel und den Landgrafen von Hessen.
Die Fehde entbrannte vor allem um Besitzrechte an der Herborner Mark. Sie wurde überlagert von dem Streit des Erzbistums Mainz mit den Landgrafen von Hessen. Mainz wollte nach dem Tod Heinrich Raspes, des letzten Landgrafen von Thüringen aus dem Hause der Ludowinger, im Jahre 1247 dessen hessische Besitzungen und Lehen als heimgefallene Reichslehen des Erzbistums Mainz einziehen. Dagegen setzte sich Herzogin Sophie von Brabant, Tochter der Heiligen Elisabeth von Thüringen, heftig zur Wehr, um zumindest das hessische Erbe für ihren unmündigen Sohn Heinrich von Brabant (später Landgraf Heinrich I.) zu sichern. Von da an schwelte der Konflikt mit wechselnden Ergebnissen. Die Grafen von Nassau und der örtliche Adel nutzten diese Gelegenheiten, um ihre eigenen Interessen zu verfolgen.
Benannt wurde die Fehde nach dem Rittergeschlecht der Herren von Dernbach, einer mächtigen Ganerbschaft mit nahezu hoheitlichen Rechten in der Herborner Mark. Sie fungierten praktisch als Interessenvertreter (Untervogte) der Landgrafen in der Herborner Mark. Die Ganerben trugen, neben den Herren von Bicken, die Hauptlast. Sie waren den Nassauern bei ihrem Bestreben um die Territorialherrschaft in diesem Raum im Wege. Parallel dazu führte Heinrich II., „der Reiche“, von Nassau auch eine Fehde gegen Ritter aus Wilnsdorf im Siegerland, die sich bald mit den Dernbachern verbündeten.