Das Disziplinarrecht ahndet im öffentlichen Dienst dienstliche Verfehlungen oder Dienstvergehen der Beamten, Richter und Soldaten. Arbeitnehmer unterliegen keinem Disziplinarrecht. Verletzungen ihres Arbeitsvertrags werden arbeitsrechtlich geahndet. Gegen sie können privatrechtliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden.