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Der Artikel ist ein kaum lesbares Sammelsurium aus (wohl nur tw.) auf der wissenschaftlichen Literatur beruhenden Abschnitten und zusammengegoogelten Listen. Eine grundlegende Definition fehlt weitgehend, der Versuch dazu in der Einleitung beruht noch auf in der NS-Volkstumsformschung entwickelten Vorstellungen ("Gestaltung aus dem Wesen dörflicher Lebensweise"). Bei der Typologie wird nur auf Bachmann 1941/58 zurückgegriffen, neuere Weiterentwicklungen wie von Viola Pfeifer oder Hillert Ibbeken tauchen nicht einmal in der Literaturliste auf (vgl.
http://userpage.fu-berlin.de/engeser/teltow/baugeschichte/baustruktur.htm), die von Ulrich Waack zwar als Bild, aber nicht im Text. Belege fehlen weitgehend.
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Dorfkirche ist die kunstgeschichtliche und volkskundliche Bezeichnung für das Kultgebäude einer dörflichen Gemeinde; kirchliche und staatliche Verwaltungskategorien verwenden diesen Begriff nicht. Entscheidend für die Begriffsbestimmung der Kunstgeschichte und der Volkskunde ist nicht der Rang der Kirche (Pfarr-, Mutter- oder Filialkirche, Kapelle), sondern die Gestaltung aus dem Wesen dörflicher Lebensweise. Sie ist in der Regel mittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Ursprungs und oft Siedlungskern des Dorfes. Nicht alle Kirchen auf dem Land sind daher Dorfkirchen; abgesehen von Kloster- und Wallfahrtskirchen können auch die meisten ländlichen Kirchen der späteren Neuzeit nur mit Einschränkungen als solche bezeichnet werden.[1]
- ↑ Erich Bachmann: Dorfkirche. In: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte. Band 4, Stuttgart 1958, S. 245–274 (rdklabor.de).