Druckermarken sind heraldisch und/oder sinnbildlich gestaltete Erkennungszeichen der frühneuzeitlichen Buchdrucker. Bereits einige der ersten Drucker fügten ihren Werken, um deren Herkunft eindeutig zu kennzeichnen, sogenannte Druckermarken (auch: Druckersignete, Druckerzeichen) bei. Diese Urhebernachweise sollten zunächst vor allem als Rechtssymbole fungieren und die Druckschriften gegen den unrechtmäßigen Nachdruck durch Dritte schützen. In Ermangelung eines verbindlichen Urheberrechts konnten die Druckermarken die ihnen zugedachte juristische Funktion aber nicht erfüllen. Sie verloren deshalb zunehmend ihre ursprüngliche Aufgabe, entwickelten sich aber zu einem wichtigen Bestandteil der Buchdekoration. In der Folge dienten sie ausschließlich schmückenden und repräsentativen Zwecken.
Druckermarken sind zu unterscheiden von Druckmarken.