E-Staub

Als E-Staub wird in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der Masseanteil des Staubs bezeichnet, dessen Partikel so klein sind, dass sie beim Einatmen über die Atemwege aufgenommen werden können.[1][2] Synonym werden statt E-Staub auch die Begriffe einatembarer Staub, E-Fraktion, einatembare Fraktion oder einatembare Staubfraktion verwendet.[3] Der Begriff E-Staub ist der gebräuchlichere und wird gleichermaßen u. a. von staatlichen Stellen wie BAuA, der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, Arbeitsschutzinstitutionen wie IFA, und Berufsgenossenschaften wie BGBau verwendet.[2][4][5][6] In der GESTIS-Stoffdatenbank wird auch noch der Ausdruck einatembarer Aerosolanteil genutzt. Der E-Staub ist im Wesentlichen identisch mit der früheren Bezeichnung Gesamtstaub.[1] In der Schweiz wird der Begriff einatembarer Staub verwendet.[7]

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  3. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen TRGS900.
  4. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen DGUV.
  5. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen IFA.
  6. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen BGBau.
  7. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen SUVA2015.

E-Staub

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