Ehrenstrafe

Erhängen mit auf dem Rücken zusammengebundenen Händen als Ehrenstrafe (Detail eines Gemäldes von Antonio Pisanello, 1436–1438).

Als Ehrenstrafe wurden im Mittelalter und der Frühen Neuzeit Leibes- und Lebensstrafen bezeichnet, die den Verlust oder die Beeinträchtigung der Ehre zur Folge hatten.[1] Sie führten per Gerichtsurteil zur Ehrlosigkeit (infamia juris), was die Minderung der Rechtsfähigkeit (z. B. der Anklage-, Testier-, Zeugen-, Amts- und Weihefähigkeit) bis hin zu völliger Rechtlosigkeit (Bann, Exkommunikation) des Verurteilten selbst und zum Teil auch seiner Nachkommen bedeutete.[2]

  1. Andreas Deutsch: Ehrenstrafe Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Bd. 1, abgerufen am 17. Juli 2021.
  2. Ehrlosigkeit Kleine Enzyklopädie des deutschen Mittelalters, gegründet durch Peter C. A. Schels, abgerufen am 17. Juli 2021.

Ehrenstrafe

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