Der sogenannte Eid des Hippokrates (oder Hippokratischer Eid, auch Schwur des Hippokrates), benannt nach dem griechischen Arzt Hippokrates von Kos (um 460 bis 370 v. Chr.), ist ein ursprünglich in griechischer Sprache verfasstes Arztgelöbnis und gilt als erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik. Die Urheberschaft des Eides ist jedoch ungeklärt. Erstmals im 1. Jahrhundert unter dem lateinischen Titel iusiurandum[1] bezeugt, wurde der Pflichtenkodex als Teil des Corpus Hippocraticum, einer Sammlung medizinischer Texte, als Ὅρκος (Horkos, „Eid“) überliefert und Hippokrates zugewiesen.[2]
Der Eid des Hippokrates wird in seiner klassischen Form nicht von Ärzten geleistet und hat keine Rechtswirkung, hat aber gleichwohl immer noch Einfluss auf die Formulierung moderner Alternativen, etwa der Genfer Deklaration des Weltärztebundes. Er enthält mehrere Elemente, die auch heute noch Bestandteil ärztlicher Ethik sind (Gebot, Kranken nicht zu schaden, Schweigepflicht, Verbot sexueller Handlungen an Patienten etc.). Manche Teile entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten (beispielsweise das Verbot, Blasensteine zu operieren,[3] da Chirurgen damals ein eigener Berufsstand neben den Ärzten waren); diese werden oft entsprechend heutiger Gegebenheiten uminterpretiert (zum Beispiel als Verbot, Behandlungen durchzuführen, für die der Arzt nicht das nötige Spezialwissen besitzt). Schwangerschaftsabbruch und nach häufiger Interpretation auch aktive Sterbehilfe werden durch den Eid des Hippokrates untersagt. Je nach Übersetzung lässt sich der als Verbot aktiver Sterbehilfe gelesene Teil auch als Verbot der Beteiligung an einem Giftmord lesen. Hierfür wird als Argument herangezogen, dass es aus der Entstehungszeit des Eides keinen überlieferten Fall aktiver Sterbehilfe durch Beibringung von Gift gibt, wohl jedoch eine Sorge vor Giftmorden.[4]
In Deutschland werden weder der Eid noch das Genfer Gelöbnis nach der Approbation verpflichtend geleistet, diese werden jedoch in insbesondere medizinethischen Diskussionen als ethische Richtlinie beziehungsweise Ehrenkodex argumentativ angeführt.[5]