Einzelachsantrieb

Einzelachsantrieb: Ein Radsatz von mehreren mit je eigenem Antriebsmotor (Kombination: Tatzlagerantrieb)

Ein Schienenfahrzeug mit mehreren angetriebenen Achsen (Treibradachsen) wird als Fahrzeug mit Einzelachsantrieb, Einzelantrieb oder Individualantrieb bezeichnet, wenn jede dieser Achsen mit einem eigenen, in der Regel elektrischen Fahrmotor angetrieben wird.[1] Bei Fahrzeugen mit Drehstromantrieb wird die Bezeichnung im Gegensatz zum Gruppenantrieb nur verwendet, wenn der Antrieb der Achse unabhängig von den anderen Achsen geregelt werden kann.

Bei den frühen elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugen, die nur eine angetriebene Achse hatten, erübrigte sich der Hinweis auf Einzelachsantrieb. Er wurde erst erforderlich, als der spätere Gruppenantrieb, der bei Dampflokomotiven Standard war und bei dem eine Kraftmaschine mehrere Achsen antrieb, durch den Antrieb der Treibachsen mit jeweils separatem Fahrmotor ersetzt wurde.

Einzelachsantriebe werden auch bei dieselelektrischen Triebfahrzeugen verwendet. Bei Dampflokomotiven gab es seltene Einzelachsantriebe mittels Dampfmotoren.

  1. Karl Sachs: Elektrische Triebfahrzeuge. Ein Handbuch für die Praxis sowie für Studierende. Hrsg.: Schweizerischer Elektrotechnischer Verein. 2. Auflage. Springer-Verlag Wien, 1973., Seite 358: in der Definition ist nur der Achsmotorantrieb genannt, der andererseits in der Aufzählung (Tatzlagermotor, Schwebemotor und Gestellmotor) auf Seite 381 nicht enthalten ist.

Einzelachsantrieb

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