Einzelfallgesetz

Ein Einzelfallgesetz oder Individualgesetz ist eine Rechtsnorm, die nicht generell-abstrakt, sondern nur auf eine Person oder einen einzigen Sachverhalt im Einzelfall anwendbar ist.[1]

  1. Christoph Degenhart: Staatsorganisationsrecht, 32. Auflage 2016, Rn. 127

Einzelfallgesetz

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