Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist eine Kommunikationsinfrastruktur, mit der seit 2004 von authentifizierten Teilnehmern an die teilnehmenden Gerichte und Behörden elektronische Dokumente und Akten übermittelt werden können.[1]
Seit 2016 gibt es das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), seit 2018 auch das besondere Behördenpostfach (beBPo) und das besondere Notarpostfach (beN) als zentrale Elemente des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Behörden und der Justiz.[2]
Zur Authentifizierung bedarf es einer elektronischen Signatur.