Das Elterngeld ist eine vom Nettoeinkommen abhängige Transferzahlung als Ausgleich für konkrete Nachteile in der Frühphase der Familiengründung und somit eine elternbezogene, zeitlich befristete Entgeltersatzleistung. Das Elterngeld tritt an die Stelle des früheren Erziehungsgeldes. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Es soll die Eltern bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützen und ist deshalb als Entgeltersatzleistung ausgestaltet. Seit der Einführung 2007 wurde es (Stand Dezember 2023) nicht erhöht.[1]
2013 wurden 4,9 Milliarden Euro als Elterngeld ausgezahlt (dies waren 83 % aller Aufwendungen des Bundesfamilienministeriums). Knapp 80 Prozent der Elterngeld beziehenden Männer nahmen zwei Monate Elternzeit; 92 Prozent der beziehenden Frauen nahmen 10 bis 12 Monate.[2]