Elternschaft bezeichnet die Rolle eines Elters für sein Kind, geschlechtsspezifisch unterschieden in Mutterschaft und Vaterschaft (vergleiche auch Elter und Kindheit); sie unterteilt sich in drei Bereiche:
Im allgemeinen Sinne bezeichnet die Elternschaft die Gesamtheit derjenigen Elternteile, deren Kinder gemeinsam beispielsweise einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, oder die in einem Elternverein organisiert sind: Sie verbindet ihre jeweils gemeinsame Interessenlage an ihren Kindern. Die Elternschaft wirkt über Elternvertretungen an pädagogischen Einrichtungen mit, für sie gibt es auch Elternsprechtage.