Die Programme und Projekte, in denen Entwicklungsdienst von Fachkräften (Entwicklungshelfern) geleistet wird, werden von Partnerorganisationen und Trägern der Entwicklungsdienste gestaltet. Sie umfassen alle entwicklungspolitisch bedeutsamen Handlungsfelder. Die Rahmenbedingungen für den Entwicklungsdienst regelt in Deutschland das Entwicklungshelfer-Gesetz (EHfG) von 1969. Zu den Bestimmungen zählen die Gewährung von Unterhaltsleistungen und die soziale Sicherung der Fachkräfte und ihrer Familien. Dort ist auch festgelegt, nach welchen Kriterien die Träger des Entwicklungsdienstes als solche anerkannt werden; denn nur diese können Entwicklungshelfer-Dienstverträge schließen.[1]