Das Erfurter Unionsparlament war ein Organ, das über die Erfurter Unionsverfassung beraten sollte. Es tagte vom 20. März bis zum 29. April 1850 in Erfurt, in der Augustinerkirche. Ursprünglich lautete der Name Reichstag, aber noch vor Zusammentritt wurde er (im Februar 1850) in Parlament der Deutschen Union geändert.
Das Parlament bestand aus zwei Kammern: Die Mitglieder des Staatenhauses wurden von den Landesregierungen und Landesparlamenten ernannt, die Mitglieder des Volkshauses vom Volk gewählt. Allerdings durften nach dem angewandten Dreiklassenwahlrecht nur Männer wählen, die Steuern zahlten, und außerdem begünstigte das Wahlsystem die Reichen außerordentlich. Die Linke boykottierte die Wahlen daher.
In beiden Häusern waren die rechten Liberalen die stärkste Kraft. Sie setzten es durch, dass das Parlament den Verfassungsentwurf für die Erfurter Union als ganzen, en bloc, annahm. Dadurch verhinderten sie, dass die Konservativen es noch stärker in ihrem Sinn abänderten. Da die von Preußen initiierte Erfurter Union deutscher Staaten nicht zustande kam, trat das Parlament nach April nicht mehr zusammen.