Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft

Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in Deutschland Amtsträger, die bei Gefahr im Verzug die Befugnis zur Anordnung und Durchführung besonderer Maßnahmen zur Strafverfolgung haben.


Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft

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