Die Europawahl in Deutschland 2014 fand am Sonntag, dem 25. Mai, statt. Sie war Teil der EU-weiten Europawahl 2014. Erstmals wurde nach dem Vertrag von Lissabon, der die Rechte des Europäischen Parlaments stärkte, gewählt. Im Vertrag war ebenfalls die Sitzverteilung der Mitgliedstaaten der EU neu geregelt worden. Deutschland standen demnach nur noch 96 statt 99 Mandate zu.
Im Juni 2013 hatte der Bundestag die Einführung einer Dreiprozenthürde zur Europawahl 2014 beschlossen. Die wurde jedoch durch das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2014 – wie zuvor auch die Fünfprozenthürde – als verfassungswidrig und nichtig erklärt. Somit musste eine Partei erstmals nur das natürliche Quorum von gut 0,5 Prozent der Stimmen erzielen, um mit einem Abgeordneten ins Europäische Parlament einzuziehen.