Unter einer Fahndung versteht man die planmäßige, allgemeine oder gezielte Suche nach Personen oder Sachen im Rahmen der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Strafvollstreckung und zur Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen.[1] Ziel der Maßnahme sind fahndungsrelevante Feststellungen jeglicher Art, insbesondere aber über Täter, den Tathergang (Modus Operandi), Bewaffnung, Fluchtfahrzeug und -weg, Zeugen sowie Beweismittel. Darüber hinaus dient die Fahndung zur Verdachtsgewinnung.[2] Die Eingriffsermächtigungen ergeben sich – je nach Ziel und Zweck der Maßnahme – aus den Bundes- oder Landesgesetzen. Die polizeilichen Grundsätze der Fahndung sind in der Polizeidienstvorschrift (PDV) 384.1: Fahndung (VS-NfD) beschrieben und werden durch die PDV 384.2: Polizeiliche Beobachtung (VS-NfD) und andere einzelne Polizeidienstvorschriften ergänzt.
Im Allgemeinen wird zwischen nationalen und internationalen Fahndungen sowie verschiedener Fahndungsarten- und maßnahmen unterschieden. Die Fahndung ist eine wesentliche Maßnahme zur Aufgabenerfüllung der Polizei.