Als Fehlanflug (englisch missed approach, MA) bezeichnet man einen aus Sicherheitsgründen abgebrochenen Landeanflug.[1] Der Abbruch erfolgt mittels Durchstarten des Luftfahrzeuges. Im Falle eines Anfluges nach Instrumentenflugregeln (IFR) wird unverzüglich das entsprechende Fehlanflugverfahren eingeleitet.
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