Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem modernen Begriff der Kino-Kamera im Kontext der
Filmkunst.
Als Filmkamera bezeichnet man eine fotografische Apparatur, vor allem in der Kinematografie, die
- in rascher Folge beliebig viele fotografische Bilder auf einen perforierten fotografischen Film belichtet. Im Gegensatz zu einer Stehbildkamera (siehe Fotoapparat), die der Aufnahme einzelner Bilder dient, oder zur Digitalen Kino-Kamera, die auf elektronische Speicher aufzeichnet, nimmt die Laufbildkamera (Filmkamera) mittels eines Filmantriebes Reihen von Einzelbildern auf Film auf, die später mit einem Filmprojektor als Bewegte Bilder (Laufbildprojektion oder Filmprojektion genannt[1]) vorgeführt werden können (vgl. Kino#Projektion).
- fotografische Einzelbilder auf einen fotografischen Film belichtet; diese mittlerweile veraltete Bezeichnung grenzte einst die Rollfilm-Kamera von der Plattenkamera ab, die bis etwa in die 1930er Jahre die dominierende fotografische Aufnahmetechnik darstellte, siehe Fotoapparat.
Die Filmkamera belichtet auf einen (perforierten) fotografischen Film. Im Gegensatz hierzu unterscheidet man analoge Kameras wie Videokamera und Videocamcorder, die auf einen magnetischen Träger aufzeichnen (Elektronische Kamera), und die digitale Kamera, wie etwa der heutige digitale Camcorder, der digital auf Magnetband oder elektronische Speicher aufzeichnet, sowie alle Erscheinungsformen von Digitalkameras, die auf elektronische Speicherkarten auch bewegte Bilder mit Ton aufnehmen können.
- ↑ Hans F. Ebel, Claus Bliefert: Vortragen in Naturwissenschaft, Technik und Medizin. 1991; 2., bearbeitete Auflage 1994, VCH, Weinheim ISBN 3-527-30047-3, S. 297 und 299.