Die Finanzdelegation der Bundesversammlung (FinDel) überprüft und überwacht den eidgenössischen Bundeshaushalt (Art. 51 Abs. 2 ParlG). Sie ist eine ständige Delegation der beiden Finanzkommissionen der Bundesversammlung und besteht aus je drei Mitgliedern der Finanzkommission von National- und Ständerat.