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Fischereirecht[1] bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Fischerei betreffen. Daneben versteht man darunter auch das konkrete subjektive Recht (im Sinn einer Berechtigung), ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen (auch: Fischrecht).
- ↑ fisch-hitparade.de, abgerufen am 20. Februar 2016.