Bundesflagge | |
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Vexillologisches Symbol | |
Seitenverhältnis | 3:5 |
Offiziell angenommen | 13. November 1848 (Deutsche Nationalversammlung) 3. Juli 1919 (Deutsches Reich) wieder angenommen: 23. Mai 1949 (Bundesrepublik Deutschland)[1] |
Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland, amtlich Bundesflagge, ist ein deutsches Hoheitszeichen und Staatssymbol und zeigt laut Art. 22 des Grundgesetzes die Farben Schwarz, Rot und Gold.
Die Revolutionäre des 19. Jahrhunderts, die diese Farben als erste nutzten, bezeichneten die Flagge als „Dreifarb“, was die deutsche Übersetzung des französischen Begriffs „Trikolore“ ist. Heute wird die Flagge Deutschlands schlicht als Schwarz-Rot-Gold bezeichnet. Gebräuchlich ist ferner das Synonym Bundesfarben[2] oder umgangssprachlich „Deutschlandfahne“. In Seglerkreisen wird sie in Anlehnung an den ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer manchmal als „Adenauer“ bezeichnet.[3]
Neben der Bundesflagge existieren auch die Bundesdienstflagge für Bundesbehörden, eine Dienstflagge der Seestreitkräfte und eine Truppenfahne der Bundeswehr.