Formularprozess

Der Formularprozess (auch als Formularverfahren bezeichnet) ist ein im römischen Recht eingeführtes prätorisches Prozessverfahren. Zunächst beschränkte er sich auf Klagen aus Gelddarlehen. Er löste die aus frührepublikanischer Zeit bekannten Legisaktionenverfahrensverfahren ab. Formularverfahren behandelten zunächst stets prätorisches Honorarrecht.

Formularprozess (agere per formulam) bedeutet, dass der Prozess durch eine Formel bestimmt wird, die der Gerichtsmagistrat dem Richter vorgibt. Die Entscheidung soll sich nach bestimmten in der Formel enthaltenen Worten richten: Richtereinsetzung, Streitprogramm, Klagegrund, Klagegegenstand und Verurteilung.

Streitig ist, ob im römischen Recht der Prätor oder die Parteien das Prozessprogramm festlegten. Der äußeren Erscheinung nach war die Formel wohl Urkunde.

Zeittafel:Entwicklung römischer Prozessarten

Formularprozess

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