Als Forst (bewirtschaftete Wälder bezeichnet, deren Baumartenzusammensetzung anthropogen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (insbesondere Rohholzertrag) mehr oder weniger kontrolliert wird. Die begriffliche Trennung zwischen Wald und Forst ist im allgemeinen Sprachgebrauch fließend, eindeutig ist hier nur die Abgrenzung zum Urwald. Fachsprachlich ist mit Forst in aller Regel ein forstwirtschaftlich genutzter Wald gemeint, auch wenn die Naturnähe von Forsten je nach der Bewirtschaftungsmethode sehr unterschiedlich sein kann. Damit ist die heutige Abgrenzung der ursprünglichen entgegengesetzt.[1]
) werden heuteIm früheren Sprachgebrauch waren Forste königlicher Wald oder Bannforst (Bannwald)[2], später verstand man darunter Wälder mit Jagdrecht, Fischerei- und Holzrecht für speziell Berechtigte.[3]