Forstpflanze

Junge Fichten im Pflanzbeet einer Forstbaumschule

Forstpflanzen sind junge Bäume oder Sträucher, die zur wirtschaftlichen Nutzung in Forstbaumschulen oder Kämpen (Forstpflanzgärten) der Forstverwaltungen kultiviert werden.

Krüssmann definiert Forstpflanzen als ein- bis dreijährige Sämlinge und einmal verschulte Pflanzen, die baumschulmäßig herangezogen und im Allgemeinen für den Absatz an forstliche Haupt- oder Nebenbetriebe bestimmt sind. Außerdem zählt er Steckhölzer (bewurzelt oder unbewurzelt) und Wildlinge zu den Forstpflanzen. Wildlinge sind Naturverjüngungen entnommene Jungpflanzen. Sie sind zwar billig zu erwerben, haben aber oft schlechten Anwuchserfolg, da bei dem Ausgraben ein großer Teil der Wurzelmasse verloren geht.

Weiter als diese Definition reicht indes diejenige im „Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft“ (§ 2 Bundeswaldgesetz), wo es heißt:

  1. Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche.

Damit sind keineswegs nur junge Pflanzen gemeint, sondern generell Waldbäume und -sträucher, die gemeinhin Wald bilden oder in Waldform forstwirtschaftlich genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese aus natürlicher oder künstlicher Verjüngung stammen.


Forstpflanze

Dodaje.pl - Ogłoszenia lokalne