Frauenstimmrecht-Entscheid

Bundesgerichtsentscheid
Abteilung I. öffentlichrechtliche
Datum des Urteils: 27. November 1990
Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung: BGE 116 Ia 359
Sachgebiet: Politische Rechte

Im Frauenstimmrecht-Entscheid vom 27. November 1990 hielt das schweizerische Bundesgericht einstimmig in öffentlicher Beratung[1] fest, dass den Frauen im Kanton Appenzell Innerrhoden die politischen Rechte zuständen.[2] Damit wurde das Frauenstimmrecht im letzten Kanton auf dem Weg der Rechtsprechung durch das oberste Gericht eingeführt.

  1. Vöchelig schad. Im konservativen Appenzell Innerrhoden fiel die letzte Bastion der Männerherrschaft. In: Der Spiegel. Nr. 49, 1990 (online).
  2. Bundesgericht befiehlt Frauenstimmrecht. (Video) SF DRS, 27. November 1990, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 13. November 2011.@1@2Vorlage:Toter Link/www.srf.ch (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.

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