Freiraumschutz ist ein relativ neuer landesplanerischer Begriff (nicht landschaftsplanerisch), der erst in den 1970er Jahren im Zusammenhang mit der umweltpolitischen Neuorientierung der Raumordnung auftaucht. Ihm entspricht ein spezifischer Begriff des Freiraums im Sinne des Raumordnungsgesetzes,[1] der deutlich vom Begriff des Freiraums in der Freiraum- und Landschaftsplanung abweicht. Er bezeichnet die unbebauten und unversiegelten Flächen innerhalb des Siedlungsraums. Der Freiraumschutz bezieht sich auf die überörtliche Verteilung von Raumfunktionen und Nutzungen und kann daher funktional differenziert werden:
Die Aufgabe des Freiraumschutzes setzt, aufgrund der Mehrdeutigkeit des Begriffes, schon eine Abwägung über die einzelnen Schutzgüter voraus.