Fristen (Bergbau)

Der Begriff Fristen stammt aus dem alten Bergrecht und wurde für eine Zeche verwendet, wenn diese zeitweise außer Betrieb genommen wurde.[1] Eine in Fristen liegende Zeche wurde als Fristenzeche bezeichnet. Im Jahr 1863 waren in Preußen von 9124 Zechen 7117 Zechen in Fristen gestellt.[2]

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Fristen (Bergbau)

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