Ein Fuhrmann war ein Mann, der neben der warenförmigen Fuhre auch Personen transportierte. Dies geschah mit einem Fuhrwerk, wie einem Pferde- oder Ochsenkarren. Die Fuhrleute, wie sie im Rechtswesen meist genannt wurden, waren als Vertragspartner im Waren- und Personentransport einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften unterworfen.