Funktionsintegration bezeichnet in der Konstruktionslehre das Ziel, mit möglichst wenigen Bauteilen möglichst viele technische Funktionen abzudecken. Synonym werden die Begriffe funktionale Integration, Funktionsvereinigung[1], integrale Funktionsausnutzung[2] oder multifunktionale Nutzung verwendet[3]. Irrtümlicherweise wird die Funktionsintegration häufig mit dem Begriff Integralbauweise gleichgesetzt, der jedoch ein eigener Standpunkt zugewiesen werden kann. Zum Vergleich liegen bei der Integralbauweise die zur Realisierung der einzelnen Funktionen notwendigen Wirkflächen oder Wirkbewegungen separat vor, während sie bei der Funktionsintegration ineinander aufgehen.[1][4]