Die kommunale Gebietsreform in Niedersachsen wurde von 1972 bis 1978 als Kreisreform durchgeführt. Gleichzeitig wurden viele Gemeinden aufgelöst und die Verwaltungsstrukturen geändert (Reform der Regierungsbezirke).
Im Gegensatz zu anderen Kreisreformen wurde diese nicht zu einem Stichtag, sondern schrittweise mittels mehrerer Gesetze, die die Neugliederung in verschiedenen Gebieten regelten und zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft traten, durchgeführt. Erste Erfahrungen wurden dabei mit dem Wennigsen-Gesetz gesammelt, das am 1. Januar 1970 in Kraft trat. Weitere Neugliederungsgesetze waren u. a.: