Die kommunale Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen wurde in zwei großen Phasen ab dem Jahr 1966 durchgeführt und fand ihren weitgehenden Abschluss am 1. Januar 1975, als die sechs letzten umfangreichen Gesetze zur Gebietsreform in den Ballungsräumen des Landes in Kraft traten.[1] Die Ämter wurden als Institution vollständig abgeschafft, und die Amtsordnung von 1953, die deren innere Organisation regelte, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1975 aufgehoben.[2] Im Jahr 1976 kam es noch zu abschließenden Korrekturen.