Geheimpolizei

Eine Geheimpolizei ist ein besonderes exekutives staatliches Organ in autoritären oder totalitären Staaten, in dem die Aktivitäten von Polizei und Geheimdienst verbunden sind und deren Zweck darin besteht, die politische Macht eines Diktators oder einer Militärregierung zu schützen, indem sie Oppositionelle sowie „politische Straftaten“ durch diese verfolgt (siehe auch Polizeistaat). Die meisten Geheimpolizeien stehen dabei de facto oder gar de jure außerhalb einer rechtsstaatlichen Kontrolle. Ähnliche Aufgaben in Theokratien erfüllt die Religionspolizei.

Ihre repressiven Methoden reichen von Einschüchterung über Konfiszierung von Eigentum, Zensur, willkürlicher Verhaftung oder Verschleppung, Verschwindenlassen von Personen, Desinformation bis hin zum Betreiben eigener Geheimgefängnisse und Verhör­zentren für politische Gefangene, Folter und Tötung von Gegnern (vgl. Staatsterror). Geheimpolizeien können dabei auch als Sondereinheit in sonst als Nachrichtendiensten tätigen Organisationen eingebettet und so für Außenstehende nicht ohne weiteres erkennbar sein. Meist sind sie nur einem einzigen Exekutivorgan gegenüber verantwortlich. Sie können unter Umständen auch ohne Wissen ihrer eigentlichen Leitung ein Eigenleben bezüglich Zielen und Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche zu anderen staatlichen Stellen entwickeln.


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