Geis, auch geiss, ges, Pl. gessi (oder geasa) sowie airmert, airmit (ar-bert, das „Darauftragen“) sind altirische Wörter, die ein irrationales Gebot oder Verbot im Gegensatz zur rationalen Rechtssatzung beschreiben. Im Walisischen wird es cynnedyf genannt. Man kann die geis mit dem Tabu vergleichen. Ähnliche Einschränkungen gab es auch in geringerem Umfang beim römischen und germanischen Sakralkönigtum, in Rom besonders auch bei den flamines.[1]