Als gemeine Herrschaften wurden in der Alten Eidgenossenschaft bis 1798 Gebiete bezeichnet, die von mehreren der XIII regierenden Alten Orte gemeinsam erobert und als Vogteien auch gemeinsam verwaltet wurden. Die Zahl und die Kombination der regierenden Orte variierten dabei stark. Nach dem Zweiten Villmergerkrieg 1712 erzwangen die reformierten Kantone eine neue Zusammensetzung der regierenden Orte in den deutschen gemeinen Vogteien.