Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) | |
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Rechtsform | juristische Person des öffentlichen Rechts |
Gründung | 1. Januar 2004 |
Sitz | Berlin, Deutschland |
Zweck | Erlass von verbindlichen Richtlinien |
Vorsitz | Josef Hecken |
Website | g-ba.de |
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Leistungsansprüche von rund 74 Millionen Versicherten[1] und die Vergütung der Leistungserbringer rechtsverbindlich zu entscheiden (§ 91 Abs. 6 SGB V). Sitz der Organisation ist Berlin-Charlottenburg.
Den Stand der medizinischen Anforderungen in der Seeschifffahrt (Stand der medizinischen Erkenntnisse) legt hingegen der durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr errichtete Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt fest (§ 108 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SeeArbG).