Generaldirektor (auch englisch General Manager) ist die Bezeichnung für den Leiter einer mittleren oder großen Institution, unter dem im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche tätig sind.[1]
Diese Bezeichnung besitzt in Deutschland eine juristische Bedeutung als Bezeichnung der Leiter von wichtigen staatlichen Museen und Bibliotheken sowie sonstigen kulturellen Einrichtungen als Beamte der Besoldungsordnung B (z. B. Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek).
Keine juristische Bedeutung hat die Bezeichnung in der Privatwirtschaft. Dort werden die Unternehmensleiter entweder als „Geschäftsführer“ (bei einer Gesellschaft) oder z. B. als „Vorstandsvorsitzender“, „Vorstandssprecher“ beziehungsweise „Vorstand“[2] (bei einer Aktiengesellschaft) bezeichnet. Der Titel „Generaldirektor“ gilt in Deutschland, im unternehmensinternen Gebrauch, seit den 1970er Jahren teilweise als antiquiert.[3] Allerdings stellt dies keine einheitliche Auffassung dar, da der Titel in der Praxis in einigen Bereichen dennoch verwendet wird, insbesondere wenn Bezeichnungen wie z. B. „Generalintendant“ oder „Hauptgeschäftsführer“ aufgrund der konkreten Organisationsform nicht anwendbar sind.[4]