Generalissimus

Albrecht von Wallenstein
Alexander Wassiljewitsch Suworow
Chiang Kai-shek
Francisco Franco (1969)
Josef Stalin (1942)

Generalissimus (von italienisch Generalissimo, etwa „General der Generäle“) ist eine veraltete Bezeichnung für eine Oberbefehlshaberposition. Der Generalissimus war befugt, sowohl militärisch als auch politisch auf eigene Verantwortung zu handeln. Mit dem Ausdruck wird ein über den Marschällen und Generälen stehender Oberbefehlshaber sämtlicher Streitkräfte eines Landes bezeichnet.

Albrecht von Wallenstein wurde durch die kaiserliche Instruktion vom 27. Juni 1625 „zum General über diesen Unsern nach dem Heiligen Römischen Reich abgeordneten Sukkurs“. Er erhielt damit als einziger habsburgischer General diesen Rang und Titel als unumschränkter Oberbefehlshaber der kaiserlichen Armada,[1] als General der Generale, der so auch über die Befehlshaber (auch über Generalleutnant Tilly) der ligistischen Armeen gestellt wurde. Im Sprachgebrauch führt das zum Titel des Generalissimus.

In der Habsburgermonarchie besaß der Generalissimus die Befehlsgewalt des Generalleutnants (im 17. Jahrhundert der höchste Generalsrang); anders als dieser unterstand der Generalissimus jedoch nicht dem Wiener Hofkriegsrat und durfte autonom handeln. War ein Generalissimus eingesetzt, blieb während seiner Amtszeit die Position des Generalleutnants unbesetzt.

In moderneren Zeiten wurde der Begriff Generalissimus erneut als militärischer Titel verschiedener Diktatoren – oft einhergehend mit Personenkult – verwendet.

  1. Hellmut Diwald: Wallenstein, Goldmann Sachbuch, München/Esslingen 1981, S. 286 f.

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