Dieser Artikel gilt dem Beruf des Gerichtsvollziehers. Für den polnischen Spielfilm siehe:
Der Gerichtsvollzieher.
Gerichtsvollzieher (Abkürzung: GV; in Österreich auch: Exekutor[1]; in der Schweiz: Betreibungsbeamter[2]) ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist.[3] In den meisten Staaten sind es Justizbeamte. Beispielsweise in Litauen ist es jedoch ein freier Beruf, der ähnlich dem des Notars organisiert ist.
- ↑ Duden — Exekutor — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft. In: duden.de. Abgerufen am 11. September 2015.
- ↑ Duden — Betreibungsbeamter — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition. In: duden.de. Abgerufen am 15. September 2015.
- ↑ Duden — Gerichtsvollzieher — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme. In: duden.de. Abgerufen am 11. September 2015.