Der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer oder Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer ist ein landesrechtlich geregelter Gesundheitsfachberuf mit einer zweijährigen (in manchen Bundesländern einjährige)[1] Ausbildung des Teilbereiches Pflege im deutschen Gesundheitswesen.
Pflegehelfer sind Teil des professionellen Pflegeteams und assistieren den Pflegefachkräften der Gesundheits- und Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege bei deren Aufgaben. Pflegehelfer übernehmen Pflegetätigkeiten in Eigenverantwortung oder in Absprache mit den Pflegefachkräften, vor allem grundpflegerische Aufgaben wie die Lagerung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, dem Toilettengang, Begleitung, Körperpflege, Richten der Betten sowie Schreibarbeiten, Dokumentation, Beschäftigungsangebote, hauswirtschaftliche Hilfe und Hygiene.
Der zweijährige Ausbildungsberuf Pflegeassistent ersetzt seit dem 1. August 2007 in einigen Bundesländern die bisherigen pflegerischen Helferausbildungen. Umgangssprachlich als Pflegehelfer bezeichnet werden auch die Absolventen der Qualifizierungsmaßnahmen zum Alltagsbegleiter für die Betreuung Pflegebedürftiger nach § 53b SGB XI (vormals § 87b SGB XI und § 53c SGB XI); Alltagsbegleiter haben jedoch in der Regel eine kürzere Bildungsmaßnahme mit anderen Schwerpunkten besucht.[2][3] In der Schweiz wird eine deutlich kürzere Ausbildung zum Pflegehelfer angeboten, in Österreich existiert eine ähnlich strukturierte einjährige Ausbildung, deren Absolventen als Pflegehelfer bezeichnet werden.
In der Regel ist die Fluktuationsrate unter den Pflegehelfern einer Organisation sehr hoch, was sich nachteilig auf die Qualität der Patientenversorgung auswirken und zu Stress und Unzufriedenheit beim Personal führen kann.[4]